EU-Zahlungsdiensterichtlinie / Payment Service Directive

Die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD – Payment Service Directive) wurde im Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat im November 2007 verabschiedet und verpflichtet alle 30 Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschafts- raumes, diese Richtlinie bis zum 31. Oktober 2009 in nationales Recht umzusetzen.

Die Gesetzesänderungen haben für Sie als Kunden viele Vorteile:

    Einheitlicher Rechtsrahmen
    Durch die europaweite Vereinheitlichung des Zahlungs- verkehrsrechts können Sie künftige bargeldlose Zahlungen im EU-Binnenmarkt noch einfacher durchführen.

    Klare Verantwortlichkeiten
    Sollte eine Zahlung ausnahmsweise nicht termingerecht oder fehlerhaft erfolgen, enthält das neue Zahlungsrecht klare Haftungsregeln, die auch in unseren Geschäftsbedingungen formuliert werden.

    Mehr Transparenz
    Alle für den Kunden relevanten Regelungen zu Zahlungs- dienstleistungen wie beispielsweise Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung sollen in den Vertragsbedingungen dargestellt werden. Somit werden die Bedingungswerke mehr als zuvor zu einer informativen Orientierungshilfe für Sie.

    Einfachere Transaktionen
    Zahlungen werden künftig allein anhand von Kontonummer/ Bankleitzahl bzw. IBAN/BIC (Kundenkennungen) ausgeführt. Die Prüfung des Kontoinhabernamens und der Kontonummer entfällt mit der neuen Gesetzgebung und somit kommt es zu keinen Zahlungsverzögerungen durch Nachfragen oder Rückgaben.
    Bitte prüfen Sie aber daher die Angabe dieser Daten besonders sorgfältig, wenn Sie künftig entsprechende Zahlungen bei uns einreichen.

    Mehr Sicherheit im Electronic Banking
    Für Schäden, die durch nicht autorisierte Zahlungsvorgänge entstehen, haften Sie als Kunde in Zukunft nur bis 150,- EUR. Zudem muss die Bank einen 24-Stunden-Service bereitstellen, damit Sie als Kunde im Notfall jederzeit Ihren Online-Zugang oder den Electronic Banking Teilnehmer sperren können.

Als einer der Vorreiter hat Deutschland die Umsetzung, haupt- sächlich durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §§ 675c bis 676c ), vollzogen.

Demzufolge müssen wir unsere Geschäftsbedingungen den gesetzlichen Änderungen anpassen. Ab dem 1. November 2009 gelten daher die folgenden neuen Bedingungen:
Sie können die Dokumente hier oder unter dem Menü "Downloads" lesen und herunterladen.

Oder lesen Sie einfach die Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen unserer Bedingungen hier nach:
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf die Möglichkeit hin, grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas, kostengünstig zu Inlandskonditionen zu tätigen.

Über die Voraussetzungen für diese EU-regulierten Zahlungen und andere wichtige Hinweise zum Auslandszahlungsverkehr informieren Sie sich bitte hier:
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern.